Sind Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen Pflicht?
Ja. In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben — das gilt für Neubau und Bestand. Der Eigentümer ist für den Einbau verantwortlich, in der Regel der Bewohner für die Betriebsbereitschaft.
Quelle: § 47 Abs. 3 BauO NRW 2018