Gössel Elektrotechnik
VdS-zertifiziert

Alarm- & Sicherheitstechnik

Sicher heißt: bemerken, melden, dokumentieren. Wir planen Anlagen, die im Ernstfall funktionieren — und im Alltag nicht stören.

Was wir konkret tun

Alarm- & Sicherheitstechnik ist kein Schlagwort — wir beschreiben hier, was wir tatsächlich liefern und wie es bei Ihnen aussieht.

Einbruchmelde­anlagen

Geprüfte EMA nach VdS-Klasse A/B/C. Funk- und Drahtanlagen, Aufschaltung auf Notruf­leitstelle, integrierbar mit bestehender Haus­technik.

Video­überwachung

IP-Kameras mit lokaler Speicherung, DSGVO-konform geplant und dokumentiert. Innen, außen, Industrie­hallen, Werks­zufahrten.

Zutritts­kontrolle

Schlüssel­frei: Transponder, Code, App. Mehr­benutzer-Verwaltung, Protokoll­ierung, Schließkreise — auch nach­träglich integrierbar.

Brandmelde- & Notlicht­technik

Brandmelde­anlagen nach DIN 14675, Sicherheits­beleuchtung und Flucht­wegs­beschilderung mit jährlicher Prüfung.

Für wen wir arbeiten

Die typischen Auftrag­geber für sicherheitstechnik — und worauf wir gemeinsam achten.

  • Gewerbe- und Industrie­objekte mit Werten oder Personenschutz
  • Eigentümer von Wohn- und Geschäfts­häusern
  • Hotels, Praxen, Kanzleien
  • Wohnungs­bau­gesellschaften

Worauf Sie sich verlassen können

Die Punkte, die wir bei jedem Auftrag — egal ob Hand­werker­hand oder Industrie­halle — erfüllen.

  • VdS-anerkannte Errichter­qualifikation
  • DSGVO-konforme Video-Konzepte
  • 24/7-Bereitschaft für Bestands­kunden
  • Wartung und jährliche Prüfung im Vertrag

Häufige Fragen zu Sicherheitstechnik

Kurz und direkt beantwortet — mit der Norm oder dem Gesetz, auf dem die Antwort steht.

Sind Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen Pflicht?

Ja. In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben — das gilt für Neubau und Bestand. Der Eigentümer ist für den Einbau verantwortlich, in der Regel der Bewohner für die Betriebsbereitschaft.

Quelle: § 47 Abs. 3 BauO NRW 2018

Was bedeuten die VdS-Klassen A, B und C bei Alarmanlagen?

Die Klassen ordnen die Anlage dem Risiko zu: Klasse A für geringes Risiko wie Privatwohnungen, Klasse B für mittleres Risiko wie Gewerbe, Praxen oder hochwertige Wohnhäuser, Klasse C für hohes Risiko wie Juweliere oder Rechenzentren. Versicherer schreiben oft eine bestimmte Klasse vor — fragen Sie vor der Planung nach.

Quelle: VdS 2311 (Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen)

Darf ich mein Grundstück per Video überwachen?

Ja, aber nur den eigenen Bereich: Öffentliche Wege und Nachbargrundstücke dürfen nicht erfasst werden. Nötig sind ein sichtbares Hinweisschild und eine kurze Speicherdauer — die Datenschutzkonferenz nennt in der Regel 72 Stunden als Orientierung. Wir planen Kamerawinkel und Speicherung so, dass Sie auf der sicheren Seite sind.

Quelle: Orientierungshilfe Videoüberwachung der Datenschutzkonferenz (DSK)

Was wir noch machen

Eine Hand reicht in der Regel nicht — das meiste, was Strom mit anderen Gewerken verbindet, läuft bei uns über einen Tisch.

Lassen Sie uns Ihr Projekt aufnehmen.

Anruf, Aufmaß, Festpreis — in der Reihenfolge. Rückmeldung innerhalb von zwei Werktagen, ohne Verkaufs­druck.

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