Wie oft muss nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?
Ortsveränderliche Geräte wie Werkzeuge und Bürotechnik: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate; liegt die Fehlerquote unter 2 %, darf die Frist auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre, in besonderen Betriebsstätten wie Werkstätten oder feuchten Räumen jährlich.
Quelle: DGUV Vorschrift 3, Tabellen 1A und 1B