Was bedeutet § 14a EnWG für meine Wärmepumpe?
Neue Wärmepumpen, Wallboxen und Speicher ab 4,2 kW gelten seit dem 1. Januar 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Der Netzbetreiber darf sie bei Netzengpässen vorübergehend auf mindestens 4,2 kW dimmen — ganz abschalten darf er nicht. Im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt. Wir richten die Steuerung normgerecht ein.
Quelle: § 14a EnWG, Festlegung der Bundesnetzagentur vom 27.11.2023